Hausordnung

Hotel „Zum Bären“

Talblick 6
01773 Altenberg OT Oberbärenburg
Deutschland
Stand: Mai 2026



Herzlich willkommen im Hotel „Zum Bären“. Unser Ziel ist es, allen Gästen einen angenehmen, sicheren und erholsamen Aufenthalt zu ermöglichen. Mit Betreten des Hotelgeländes erkennen Gäste die nachfolgende Hausordnung als verbindlich an.


§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Hausordnung gilt für sämtliche Gebäude, Zimmer, Außenanlagen, Parkplätze, Wellnessbereiche, Gastronomiebereiche sowie alle sonstigen Einrichtungen des Hotels.
  2. Das Hotelpersonal übt im gesamten Hotelbereich das Hausrecht aus. Letzte Entscheidungsgewalt liegt bei der Direktion. (Khalifa Doghmani, Erica Doghmani, Alexander Doghmani)
  3. Den Anweisungen des Hotelpersonals ist im Interesse der Sicherheit und des ordnungsgemäßen Hotelbetriebs Folge zu leisten.


§ 2 Rücksichtnahme

  1. Jeder Gast hat sich so zu verhalten, dass andere Gäste weder gestört, belästigt, gefährdet oder beeinträchtigt werden.
  2. Höflichkeit, gegenseitiger Respekt und Rücksichtnahme werden vorausgesetzt.
  3. Belästigungen, Diskriminierungen, Bedrohungen, aggressives Verhalten oder sonstige Störungen des Hotelbetriebs werden nicht geduldet.


§ 3 Ruhezeiten

  1. Die allgemeine Nachtruhe gilt von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr.
  2. Während der Ruhezeiten sind störende Geräusche, laute Gespräche, Musik, Fernseher in hoher Lautstärke sowie sonstige Lärmbelästigungen zu vermeiden.
  3. Auch außerhalb der Ruhezeiten ist auf andere Gäste angemessen Rücksicht zu nehmen.


§ 4 Nutzung der Zimmer

  1. Die Hotelzimmer dürfen ausschließlich von den angemeldeten Gästen genutzt werden.
  2. Die Aufnahme zusätzlicher Personen bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels.
  3. Die Zimmer sind pfleglich zu behandeln.
  4. Das Entfernen von Inventar, Möbeln, Dekorationen, technischen Geräten oder sonstigen Gegenständen aus den Zimmern ist untersagt.
  5. Beschädigungen oder technische Mängel sind unverzüglich an der Rezeption zu melden.


§ 5 Besucher

  1. Besucher von Hotelgästen sind an der Rezeption anzumelden.
  2. Das Hotel kann den Zutritt von Besuchern aus Sicherheits- oder betrieblichen Gründen einschränken oder untersagen.
  3. Für Besucher haftet der jeweilige Hotelgast.


§ 6 Kinder und Aufsichtspflicht

  1. Eltern, Erziehungsberechtigte und Begleitpersonen tragen die uneingeschränkte Aufsichtspflicht für Kinder und betreuungsbedürftige Personen.
  2. Das Hotel übernimmt keine Aufsichtspflichten.
  3. Kinder dürfen Hotelanlagen nur unter angemessener Aufsicht nutzen.


§ 7 Sicherheit

  1. Notausgänge, Fluchtwege, Rettungswege, Brandschutztüren sowie Sicherheitseinrichtungen sind jederzeit freizuhalten.
  2. Das Missbrauchen von Feuerlöschern, Brandmeldeanlagen oder Notrufeinrichtungen ist untersagt.
  3. Das Mitbringen, Lagern oder Verwenden gefährlicher Stoffe, Waffen, Munition, Feuerwerkskörper oder sonstiger gefährlicher Gegenstände ist verboten.
  4. Offenes Feuer, Kerzen, Grillgeräte, Campingkocher oder ähnliche Einrichtungen dürfen in den Zimmern nicht verwendet werden.
  5. Das Laden von E-Bike-Akkus, Scooter-Akkus oder vergleichbaren Akkus in Hotelzimmern ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Hotels gestattet.


§ 8 Rauchverbot

  1. Sämtliche Innenbereiche des Hotels sind Nichtraucherbereiche.
  2. Das Rauchen ist ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Außenbereichen gestattet.
  3. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Vapes, Wasserpfeifen und ähnliche Produkte.
  4. Bei Verstößen kann das Hotel eine Sonderreinigung, technische Überprüfung sowie einen Nutzungsausfall des Zimmers in Rechnung stellen.
  5. Hierfür kann eine pauschale Schadensersatzforderung von bis zu 250,00 EUR geltend gemacht werden. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.


§ 9 Alkohol, Drogen und berauschende Mittel

  1. Der Konsum alkoholischer Getränke hat in angemessenem Umfang zu erfolgen.
  2. Personen unter erheblichem Alkohol- oder Drogeneinfluss kann der Zutritt zu Hotelbereichen verweigert werden.
  3. Besitz, Konsum, Handel oder Weitergabe illegaler Betäubungsmittel sind auf dem gesamten Hotelgelände untersagt.
  4. Verstöße können zur sofortigen Beendigung des Beherbergungsvertrages führen.


§ 10 Haustiere

  1. Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels mitgebracht werden.
  2. Haustiere sind stets unter Kontrolle zu halten.
  3. Haustiere dürfen andere Gäste weder gefährden noch belästigen.
  4. Der Tierhalter haftet für sämtliche durch das Tier verursachten Schäden.


§ 11 Parkplätze

  1. Die Nutzung der Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Mit der Bereitstellung eines Parkplatzes kommt kein Verwahrungsvertrag zustande.
  3. Das Hotel haftet nicht für Diebstahl, Beschädigungen oder Verluste an Fahrzeugen oder deren Inhalt, soweit keine gesetzliche Haftung besteht.
  4. Verkehrswege, Rettungswege und Zufahrten sind jederzeit freizuhalten.


§ 12 Wellness-, Sauna- und Schwimmbadbereich

  1. Für den Wellnessbereich gilt ergänzend die Wellness- und Schwimmbadordnung des Hotels.
  2. Die Nutzung erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung.
  3. Eltern und Begleitpersonen haben ihre Aufsichtspflichten jederzeit wahrzunehmen.
  4. Die Sauna ist grundsätzlich textilfrei zu nutzen.
  5. Außerhalb der Saunakabinen und Duschbereiche sind Badebekleidung, Bademantel oder Handtuch zu tragen.
  6. Nacktbaden, unbekleidetes Schwimmen sowie unbekleidetes Sonnenbaden sind nicht gestattet.


§ 13 Internet- und WLAN-Nutzung

  1. Der bereitgestellte Internetzugang darf ausschließlich rechtmäßig genutzt werden.
  2. Insbesondere untersagt sind:
    • Verstöße gegen Urheberrechte,
    • Verbreitung rechtswidriger Inhalte,
    • Hacking-Aktivitäten,
    • Spam-Versand,
    • Nutzung zu strafbaren Zwecken.
  3. Der Gast haftet für Verstöße gegen geltendes Recht.


§ 14 Fotografieren und Filmen

  1. Fotografieren und Filmen ist ausschließlich für private Zwecke gestattet.
  2. Die Persönlichkeitsrechte anderer Gäste und Mitarbeiter sind zu beachten.
  3. Aufnahmen anderer Personen dürfen ohne deren Einwilligung weder veröffentlicht noch verbreitet werden.
  4. Gewerbliche Foto-, Film- oder Drohnenaufnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Hotels.


§ 15 Sachbeschädigungen und Verunreinigungen

  1. Gäste haften für alle von ihnen verursachten Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Mutwillige Beschädigungen, außergewöhnliche Verschmutzungen oder Verunreinigungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
  3. Das Hotel behält sich die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche vor.


§ 16 Fundsachen

  1. Gefundene Gegenstände sind unverzüglich an der Rezeption abzugeben.
  2. Fundsachen werden nach den gesetzlichen Vorschriften behandelt.
  3. Versandkosten für die Rücksendung von Fundsachen trägt der Eigentümer.


§ 17 Videoüberwachung

  1. Zur Wahrung des Hausrechts, zur Sicherheit der Gäste sowie zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten können öffentlich zugängliche Bereiche des Hotels videoüberwacht werden.
  2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen.


§ 18 Hausverbot und Vertragsbeendigung

  1. Bei Verstößen gegen diese Hausordnung, gegen gesetzliche Vorschriften oder bei Störungen des Hotelbetriebs kann das Hotel von seinem Hausrecht Gebrauch machen.
  2. Gäste können vorübergehend oder dauerhaft von der Nutzung einzelner Bereiche oder des gesamten Hotels ausgeschlossen werden.
  3. In schwerwiegenden Fällen kann der Beherbergungsvertrag fristlos gekündigt werden.
  4. Bereits entstandene Zahlungsansprüche des Hotels bleiben hiervon unberührt.


§ 19 Haftung

  1. Das Betreten und die Nutzung der Hotelanlagen erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr.
  2. Das Hotel haftet ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
  4. Für persönliche Gegenstände übernimmt das Hotel nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftung. Keine weitere.
  5. Das Hotel haftet nicht für Schäden, die durch andere Gäste, höhere Gewalt, Naturereignisse, Stromausfälle, technische Störungen oder unsachgemäße Nutzung der Einrichtungen entstehen, soweit gesetzlich zulässig.


§ 20 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hausordnung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
  2. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Wellness- und Schwimmbadordnung des Hotels.
  3. Das Hotel behält sich Änderungen dieser Hausordnung jederzeit vor, soweit dies zur Anpassung an gesetzliche Vorgaben oder betriebliche Erfordernisse notwendig ist.