Wellness- und Schwimmbadordnung

Hotel „Zum Bären“

Talblick 6
01773 Altenberg OT Oberbärenburg
Deutschland
Stand: Mai 2026


§ 1 Zweck der Ordnung

Diese Wellness-, Sauna- und Schwimmbadordnung dient der Sicherheit, Ordnung, Hygiene und dem Schutz aller Gäste innerhalb des Wellness-, Pool- und Saunabereichs des Hotels „Zum Bären“.
Mit Betreten des Wellnessbereiches erkennt jeder Gast diese Regelungen als verbindlich an. Vergleichbare Haus- und Badeordnungen dienen ausdrücklich auch der Haftungsbegrenzung und Betriebssicherheit. (DGFDB)

§ 2 Nutzungsberechtigung

  1. Die Nutzung des Wellness-, Sauna- und Schwimmbadbereichs ist ausschließlich Hotelgästen sowie ausdrücklich autorisierten Personen gestattet.
  2. Die Nutzung erfolgt ausschließlich während der ausgewiesenen Öffnungszeiten.
  3. Das Hotel behält sich vor, den Zugang zu einzelnen Bereichen oder Einrichtungen zeitweise einzuschränken oder zu schließen, insbesondere aufgrund:
    • Wartungsarbeiten,
    • technischer Störungen,
    • Sicherheitsgründen,
    • höherer Gewalt.


§ 3 Hausrecht

  1. Das Hotelpersonal übt das Hausrecht aus.
  2. Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.
  3. Gäste, die gegen diese Ordnung verstoßen, andere Gäste gefährden oder den Betriebsablauf stören, können ohne Anspruch auf Erstattung von der Nutzung ausgeschlossen werden.
  4. Das Hotel kann darüber hinaus ein zeitweiliges oder dauerhaftes Hausverbot aussprechen. (DGFDB)


§ 4 Gesundheit und Nutzung auf eigene Verantwortung

  1. Die Nutzung sämtlicher Wellness-, Sauna-, Schwimmbad- und Freizeiteinrichtungen erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung.
  2. Gästen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schwangerschaften, offenen Wunden, ansteckenden Krankheiten oder sonstigen gesundheitlichen Risiken wird empfohlen, vor Nutzung ärztlichen Rat einzuholen. 
  3. Das Hotel übernimmt keine medizinische Betreuung oder gesundheitliche Überwachung der Gäste.
  4. Alkoholisierten Personen oder Personen unter Einfluss berauschender Mittel ist der Zutritt verweigert untersagt.


§ 5 Kinder und Aufsichtspflicht

  1. Eltern, Erziehungsberechtigte und Begleitpersonen tragen die alleinige und uneingeschränkte Aufsichtspflicht für Kinder und betreuungsbedürftige Personen.
  2. Kinder dürfen den Schwimmbad- und Wellnessbereich nur unter Aufsicht einer verantwortlichen erwachsenen Begleitperson nutzen.
  3. Das Hotel übernimmt keine Aufsichts- oder Überwachungspflichten.
  4. Nichtschwimmer dürfen sich ausschließlich unter ständiger Aufsicht einer geeigneten Begleitperson im Schwimmbadbereich aufhalten.


§ 6 Sicherheit

  1. Jeder Gast hat das erhöhte Unfallrisiko in Wellness- und Nassbereichen zu beachten.
  2. Böden können nass, feucht oder rutschig sein.
  3. Das Tragen rutschfester Badeschuhe wird dringend empfohlen.
  4. Rennen, Springen, Drängeln, riskantes Verhalten sowie die Gefährdung anderer Gäste sind untersagt.
  5. Technische Einrichtungen dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß genutzt werden.
  6. Rettungs- und Sicherheitseinrichtungen dürfen nur im Notfall verwendet werden.
  7. Der Schwimmbadbereich wird Videoüberwacht. Eine Aufzeichnung erfolgt nicht.


§ 7 Hygienevorschriften

  1. Vor Benutzung des Schwimmbades, Dampfsauna oder der finnischen Sauna ist gründlich zu duschen.
  2. Die Nutzung der Sauna ist ausschließlich mit ausreichend großem Saunatuch gestattet.
  3. Rasieren, Haare färben, Nägelschneiden oder vergleichbare Körperpflegehandlungen sind im Wellnessbereich untersagt.
  4. Die Benutzung der Einrichtungen hat unter Einhaltung der allgemein anerkannten Hygienevorschriften zu erfolgen.


§ 8 Verhalten im Wellnessbereich

  1. Der Wellnessbereich dient der Ruhe und Erholung.
  2. Laute Gespräche, Musik, Lautsprecher, Telefonate oder sonstige störende Geräusche sind zu vermeiden. 
  3. Fotografieren und Filmen anderer Gäste ist ohne deren ausdrückliche Zustimmung untersagt. 
  4. Sexuelle Handlungen, Belästigungen, unangemessenes Verhalten oder Verstöße gegen die guten Sitten führen zum sofortigen Ausschluss von der Nutzung. 
  5. Die Sauna sollte Textilfrei genutzt werden. Genitalien müssen außerhalb der Saunen und Duschzonen bedeckt werden. Das Nacktbaden und körperfreie Sonnen ist nicht gestattet.

§ 8.1. Bekleidungsvorschriften

  1. Die Saunen sind aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen grundsätzlich textilfrei zu nutzen.
  2. In den Saunakabinen ist ein ausreichend großes Saunatuch zu verwenden, sodass kein direkter Hautkontakt mit den Sitz- und Liegeflächen entsteht.
  3. Außerhalb der Saunakabinen, insbesondere in den Ruhebereichen, Fluren, Aufenthaltsbereichen sowie auf Wegen zwischen Sauna und Umkleiden, sind geeignete Badebekleidung, Bademantel oder Handtuch zu tragen.
  4. Der Intimbereich ist außerhalb der Saunakabinen und Duschbereiche angemessen zu bedecken.
  5. Nacktbaden, unbekleidetes Schwimmen sowie unbekleidetes Sonnenbaden innerhalb und außerhalb des Wellnessbereiches sind nicht gestattet.
  6. Das Hotel behält sich vor, Gäste bei Verstößen gegen diese Bekleidungsregelungen auf die Einhaltung hinzuweisen und bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen von der weiteren Nutzung des Wellnessbereichs auszuschließen.

§ 9 Haftung

  1. Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Vergleichbare Badeordnungen sehen regelmäßig vor, dass Gäste die Anlagen eigenverantwortlich nutzen.
  2. Das Hotel haftet ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.
  3. Für Schäden haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  4. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
  5. Das Hotel haftet nicht für:
    • selbstverschuldete Unfälle,
    • Schäden durch Missachtung dieser Ordnung,
    • Schäden infolge gesundheitlicher Risiken des Gastes,
    • höhere Gewalt,
    • Verhalten anderer Gäste oder Dritter,
    • Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher (Wert-)Gegenstände, soweit keine zwingende gesetzliche Haftung besteht.
  6. Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Mobiltelefone und sonstige persönliche Gegenstände sind vom Gast selbst zu sichern. 
  7. Das Hotel übernimmt keine Bewachungs- oder Verwahrungspflichten.


§ 10 Schäden

  1. Einrichtungen, Möbel, technische Anlagen und Inventar sind pfleglich zu behandeln.
  2. Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen haftet der Verursacher in voller Höhe. 
  3. Verunreinigungen, Beschädigungen oder missbräuchliche Nutzung können dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.


§ 11 Fundgegenstände

  1. Fundgegenstände sind unverzüglich an der Rezeption oder beim Hotelpersonal abzugeben.
  2. Die Behandlung von Fundsachen erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften. 


§ 12 Videoüberwachung

  1. Aus Gründen der Sicherheit wird der öffentlich zugängliche Bereich des Schwimmbads videoüberwacht.
  2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. (DGFDB)
  3. Es werden keine Videoaufnahmen gespeichert.


§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Ordnung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  2. Es gilt deutsches Recht.
  3. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnung des Hotels „Zum Bären“.