Wellness- und Schwimmbadordnung
Hotel „Zum Bären“
Talblick 6
01773 Altenberg OT Oberbärenburg
Deutschland
Stand: Mai 2026
§ 1 Zweck der Ordnung
Diese Wellness-, Sauna- und Schwimmbadordnung dient der Sicherheit, Ordnung, Hygiene und dem Schutz aller Gäste innerhalb des Wellness-, Pool- und Saunabereichs des Hotels „Zum Bären“.
Mit Betreten des Wellnessbereiches erkennt jeder Gast diese Regelungen als verbindlich an. Vergleichbare Haus- und Badeordnungen dienen ausdrücklich auch der Haftungsbegrenzung und Betriebssicherheit. (DGFDB)
§ 2 Nutzungsberechtigung
- Die Nutzung des Wellness-, Sauna- und Schwimmbadbereichs ist ausschließlich Hotelgästen sowie ausdrücklich autorisierten Personen gestattet.
- Die Nutzung erfolgt ausschließlich während der ausgewiesenen Öffnungszeiten.
- Das Hotel behält sich vor, den Zugang zu einzelnen Bereichen oder Einrichtungen zeitweise einzuschränken oder zu schließen, insbesondere aufgrund:
- Wartungsarbeiten,
- technischer Störungen,
- Sicherheitsgründen,
- höherer Gewalt.
§ 3 Hausrecht
- Das Hotelpersonal übt das Hausrecht aus.
- Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.
- Gäste, die gegen diese Ordnung verstoßen, andere Gäste gefährden oder den Betriebsablauf stören, können ohne Anspruch auf Erstattung von der Nutzung ausgeschlossen werden.
- Das Hotel kann darüber hinaus ein zeitweiliges oder dauerhaftes Hausverbot aussprechen. (DGFDB)
§ 4 Gesundheit und Nutzung auf eigene Verantwortung
- Die Nutzung sämtlicher Wellness-, Sauna-, Schwimmbad- und Freizeiteinrichtungen erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung.
- Gästen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schwangerschaften, offenen Wunden, ansteckenden Krankheiten oder sonstigen gesundheitlichen Risiken wird empfohlen, vor Nutzung ärztlichen Rat einzuholen.
- Das Hotel übernimmt keine medizinische Betreuung oder gesundheitliche Überwachung der Gäste.
- Alkoholisierten Personen oder Personen unter Einfluss berauschender Mittel ist der Zutritt verweigert untersagt.
§ 5 Kinder und Aufsichtspflicht
- Eltern, Erziehungsberechtigte und Begleitpersonen tragen die alleinige und uneingeschränkte Aufsichtspflicht für Kinder und betreuungsbedürftige Personen.
- Kinder dürfen den Schwimmbad- und Wellnessbereich nur unter Aufsicht einer verantwortlichen erwachsenen Begleitperson nutzen.
- Das Hotel übernimmt keine Aufsichts- oder Überwachungspflichten.
- Nichtschwimmer dürfen sich ausschließlich unter ständiger Aufsicht einer geeigneten Begleitperson im Schwimmbadbereich aufhalten.
§ 6 Sicherheit
- Jeder Gast hat das erhöhte Unfallrisiko in Wellness- und Nassbereichen zu beachten.
- Böden können nass, feucht oder rutschig sein.
- Das Tragen rutschfester Badeschuhe wird dringend empfohlen.
- Rennen, Springen, Drängeln, riskantes Verhalten sowie die Gefährdung anderer Gäste sind untersagt.
- Technische Einrichtungen dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß genutzt werden.
- Rettungs- und Sicherheitseinrichtungen dürfen nur im Notfall verwendet werden.
- Der Schwimmbadbereich wird Videoüberwacht. Eine Aufzeichnung erfolgt nicht.
§ 7 Hygienevorschriften
- Vor Benutzung des Schwimmbades, Dampfsauna oder der finnischen Sauna ist gründlich zu duschen.
- Die Nutzung der Sauna ist ausschließlich mit ausreichend großem Saunatuch gestattet.
- Rasieren, Haare färben, Nägelschneiden oder vergleichbare Körperpflegehandlungen sind im Wellnessbereich untersagt.
- Die Benutzung der Einrichtungen hat unter Einhaltung der allgemein anerkannten Hygienevorschriften zu erfolgen.
§ 8 Verhalten im Wellnessbereich
- Der Wellnessbereich dient der Ruhe und Erholung.
- Laute Gespräche, Musik, Lautsprecher, Telefonate oder sonstige störende Geräusche sind zu vermeiden.
- Fotografieren und Filmen anderer Gäste ist ohne deren ausdrückliche Zustimmung untersagt.
- Sexuelle Handlungen, Belästigungen, unangemessenes Verhalten oder Verstöße gegen die guten Sitten führen zum sofortigen Ausschluss von der Nutzung.
- Die Sauna sollte Textilfrei genutzt werden. Genitalien müssen außerhalb der Saunen und Duschzonen bedeckt werden. Das Nacktbaden und körperfreie Sonnen ist nicht gestattet.
§ 8.1. Bekleidungsvorschriften
- Die Saunen sind aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen grundsätzlich textilfrei zu nutzen.
- In den Saunakabinen ist ein ausreichend großes Saunatuch zu verwenden, sodass kein direkter Hautkontakt mit den Sitz- und Liegeflächen entsteht.
- Außerhalb der Saunakabinen, insbesondere in den Ruhebereichen, Fluren, Aufenthaltsbereichen sowie auf Wegen zwischen Sauna und Umkleiden, sind geeignete Badebekleidung, Bademantel oder Handtuch zu tragen.
- Der Intimbereich ist außerhalb der Saunakabinen und Duschbereiche angemessen zu bedecken.
- Nacktbaden, unbekleidetes Schwimmen sowie unbekleidetes Sonnenbaden innerhalb und außerhalb des Wellnessbereiches sind nicht gestattet.
- Das Hotel behält sich vor, Gäste bei Verstößen gegen diese Bekleidungsregelungen auf die Einhaltung hinzuweisen und bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen von der weiteren Nutzung des Wellnessbereichs auszuschließen.
§ 9 Haftung
- Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Vergleichbare Badeordnungen sehen regelmäßig vor, dass Gäste die Anlagen eigenverantwortlich nutzen.
- Das Hotel haftet ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Für Schäden haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
- Das Hotel haftet nicht für:
- selbstverschuldete Unfälle,
- Schäden durch Missachtung dieser Ordnung,
- Schäden infolge gesundheitlicher Risiken des Gastes,
- höhere Gewalt,
- Verhalten anderer Gäste oder Dritter,
- Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher (Wert-)Gegenstände, soweit keine zwingende gesetzliche Haftung besteht.
- Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Mobiltelefone und sonstige persönliche Gegenstände sind vom Gast selbst zu sichern.
- Das Hotel übernimmt keine Bewachungs- oder Verwahrungspflichten.
§ 10 Schäden
- Einrichtungen, Möbel, technische Anlagen und Inventar sind pfleglich zu behandeln.
- Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen haftet der Verursacher in voller Höhe.
- Verunreinigungen, Beschädigungen oder missbräuchliche Nutzung können dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.
§ 11 Fundgegenstände
- Fundgegenstände sind unverzüglich an der Rezeption oder beim Hotelpersonal abzugeben.
- Die Behandlung von Fundsachen erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 12 Videoüberwachung
- Aus Gründen der Sicherheit wird der öffentlich zugängliche Bereich des Schwimmbads videoüberwacht.
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. (DGFDB)
- Es werden keine Videoaufnahmen gespeichert.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Sollte eine Bestimmung dieser Ordnung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Es gilt deutsches Recht.
- Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnung des Hotels „Zum Bären“.